Verhaltenskodex für alle Helfer/innen.

In Übereinstimmung und Ergänzung zu den Grundsätzen des Bundesverbandes Deutscher Tafeln gilt für die Helferinnen und Helfer der Waiblinger Tafel folgender Verhaltenskodex.

Grundsatz 1

Die Waiblinger Tafel arbeitet nach den Grundsätzen des Bundesverbandes Deutscher Tafeln; diese Grundsätze können jederzeit im Büro der Ladenleitung eingesehen oder im Internet abgerufen werden.

Grundsatz 2

Die Waiblinger Tafel sammelt überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind sowie Artikel des täglichen Bedarfs und verkauft diese gegen einen geringen Kostenbeitrag an Bedürftige, die im Besitz einer Kundenkarte sein müssen. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittel-Hygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzes. Die Verkaufspreise werden (möglichst bis kurz vor Ladenöffnung) von der Ladenleitung festgelegt.

Grundsatz 3

Die Mitarbeit in der Waiblinger Tafel ist ehrenamtlich; der Vorstand kann hauptamtliche Mitarbeiter/innen berufen (in der Regel beschränkt auf die Ladenleitung und den Fahrdienst) und diesen ein Entgelt bezahlen.

Grundsatz 4

Im Hinblick auf die Würde und den Charakter des Ehrenamtes verzichten die ehrenamtlichen Helfer/innen auf Vergünstigungen und Bevorzugungen aller Art aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Waiblinger Tafel. Nach Ladenschluss kann die Ladenleitung liegen gebliebene und/oder am nächsten Ladenöffnungstag nicht mehr verkaufsfähige Ware zum günstigen Preis an die Helfer/innen freigeben. Die Preise hierfür legt die Ladenleitung fest, wobei im Ermessen der Ladenleitung auch eine kostenfreie Abgabe möglich ist. Es ist mit den Grundsätzen der Tafel nicht vereinbar, dass schon vor oder während der Ladenöffnungszeiten einzelne Artikel beiseite gelegt und/oder diese nach Ladenschluss ohne Zustimmung der Ladenleitung mitgenommen werden.

Grundsatz 5

Alle Helferinnen und Helfer sind verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten von Kunden, Spendern/Sponsoren oder von anderen Helferinnen und Helfer sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Bestimmungen der DSGVO gelten entsprechend.

Grundsatz 6

Die Waiblinger Tafel ist bestrebt, ehrenamtliche Helfer/innen, aber auch weitere Sponsoren, Spender und Mitglieder mit ausgeprägtem sozialem Engagement für sich zu gewinnen. Die Waiblinger Tafel fühlt sich deshalb verpflichtet, jeden Menschen, ungeachtet seiner Herkunft und seiner Lebensumstände mit Würde und Respekt zu behandeln.